Mitgliederinformationen
Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft
Allgemeines
Die Mitgliedschaft ist in §4 der Satzung geregelt. Sie ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Bun-desvorstand. Er kann die Zustimmung des zuständigen Ortsverbandes einholen.
Mitglieder
Mitglied der Kameradschaft kann werden, wer Aktiver, Reservist, ehemaliger Angehöriger oder Freund der Feldjägertruppe ist.
Mitgliedsformen
Vollmitgliedschaft und Familienmitgliedschaft (bei Familienmitgliedschaft erhält das Familienmitglied keine Zeitschrift „Der Feldjäger“).
Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten der Mitglieder der Kameradschaft bestimmen sich nach §5 der Satzung.
Betreuung
Die Betreuung erfolgt in ständiger Zusammenarbeit von Ortsverband und Bundesvorstand.
Aufnahme neuer Mitglieder
Der Bundesvorstand vollzieht die Aufnahme. Er registriert und weist die Mitgliedsnummer zu. Das neue Mitglied erhält vom Bundesvorstand eine Aufnahmebestätigung mit dem internationalen Mitgliedsausweis.
Erlöschen
Die Mitgliedschaft erlischt gemäß §4 der Satzung durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Der Aus-tritt muss schriftlich der Bundesgeschäftsstelle gegenüber mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden.
Die Streichung eines Mitgliedes durch den Bundesvorstand kann erfolgen, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung des Jahresbeitrags im Rückstand ist. Sie erfolgt jedoch erst dann, wenn das Mitglied aufgrund der durch Bundesvorstand ergangenen Mitteilung die eingeräumte Widerspruchsfrist hat ungenutzt verstreichen lassen.
Der Ausschluss eines Mitglieds kann erfolgen, wenn das Mitglied das Ansehen der Kameradschaft schuldhaft in grober Weise verletzt hat.
Beitragskonto
Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG
IBAN: DE52 6509 1040 0143 1240 05
BIC: GENODES1LEU